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Aufgepasst: Nicht alles, was Ihnen als Sales-Lead verkauft wird, dürfen Sie auch nutzen
21.04.23 | 0 Kommentare | Author: Stefan Knecht

Wie sicher sind Sie sich, dass Sie online generierte Leads für die von Ihnen angedachten Verwendungszwecke tatsächlich nutzen dürfen?

Mit großer Verwunderung stellen wir immer wieder fest, dass Leadformulare in Ausstellerverzeichnissen von Messen oder auf Online-Portalen nicht DSGVO-konform sind. Das bedeutet, die so generierten Leads sind für Sie wertlos, da diese für Marketing- und Vertriebszwecke gar nicht genutzt werden dürfen.

Unternehmen dürfen Daten aus Leadformularen grundsätzlich nur verarbeiten, wenn der Interessent der Verarbeitung zugestimmt hat. Artikel 7 der DSGVO beschreibt alle für die Einwilligung erforderlichen Bedingungen.

Als werbendes Unternehmen tragen Sie die gesetzliche Pflicht nachzuweisen, dass der Interessent der Nutzung seiner Daten aus dem Leadformular zugestimmt hat. Das Leadformular wird aber vom Online-Anbieter bereitgestellt und Sie selbst haben wenig bis gar keinen Einfluss auf dessen Gestaltung.

Als werbendes Unternehmen müssen Sie die Einwilligung des Interessenten nachweisen können, eingeholt wird diese aber vom Online-Portal, auf dem Sie werben.

Damit Sie die Daten aus Online-Leadformularen DSGVO-konform nutzen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Betreiber des Online-Portals oder des Ausstellerverzeichnisses benötigt die Einwilligung des Interessenten, um dessen Daten aus dem Leadformular an Ihr Unternehmen weiterzugeben.
  • Um die Daten aus dem Leadformular in Ihrem Unternehmen zu verarbeiten und zu nutzen (beispielsweise für den Versand von E-Mailings, die Kontaktaufnahme per Telefon etc.), müssen Sie laut DSGVO die Einwilligung des Nutzers nachweisen können. Sie müssen also dafür Sorge tragen, dass das der Anbieter des Leadformulars die Einwilligung für die von Ihnen gewünschten Arten der Datenverarbeitungen einholt! Sonst dürfen Sie die Leads nicht so nutzen, wie Sie es geplant haben.

Leadformular auf chemie.de: Beispiel für eine DSGVO-konforme Einwilligungserklärung.

Schnelltest: Ist das Leadformular DSGVO-konform?

Doch wie erkennen Sie jetzt ganz einfach, ob ein Leadformular DSGVO-konform ist und Sie die generierten Leads auch wirklich nutzen dürfen?

Prüfen Sie dazu, ob das Leadformular eine Einwilligungserklärung enthält und ob diese alle folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Ist die Einwilligungserklärung sichtbar im Leadformular enthalten? Ein Verstecken in AGBs oder der Datenschutzerklärung ist nicht DSGVO-konform.
  • Enthält die Einwilligungserklärung die Erlaubnis, die Daten des Interessenten an Ihr Unternehmen weiterzugeben? Ihr Unternehmen muss dabei explizit genannt werden. Formulierungen wie „Ihre Daten geben wir an unsere Werbekunden weiter“ sind nicht DSGVO-konform!
  • Enthält die Einwilligungserklärung eine klare und verständliche Auflistung aller Verarbeitungszwecke (z.B. Kontakt per Telefon, E-Mail, Brief, Newsletter etc.) der Interessentendaten durch Ihr Unternehmen?
  • Ist ein Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeit nach DSGVO enthalten?

Nur wenn alle diese Bedingungen von der Einwilligungserklärung im Leadformular erfüllt sind, ist die Leadgenerierung DSGVO-konform und Sie dürfen die Leads von Online-Anbietern verarbeiten und für Ihre Zwecke nutzen.

DSGVO-konforme Leadgenerierung auf den Branchenportalen von LUMITOS

Auf den Branchenportalen von LUMITOS generieren wir für unsere Werbekunden DSGVO-konforme Sales-Leads. Welche Werbeform passt am besten zu Ihren Zielen? Werfen Sie einen Blick in unsere Mediadaten 2023.

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